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Allgeier beschließt Kapitalerhöhung zur Finanzierung weiterer Wachstumsinvestitionen

13.06.2019

ALLGEIER SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Allgeier beschließt Kapitalerhöhung zur Finanzierung weiterer Wachstumsinvestitionen

13.06.2019 / 17:38 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
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München, 13.06.2019 – Der Vorstand der Allgeier SE (ISIN DE000A2GS633, WKN A2GS63) hat entsprechend seiner am 7. Mai 2019 bekanntgegebenen Absicht heute auf Basis des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juni 2018 (Genehmigtes Kapital 2018) mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen um bis zu knapp 10% beschlossen.
 

Das Grundkapital der Gesellschaft soll durch die teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018 durch Ausgabe von bis zu 997.864 auf den Namen lautenden Stückaktien von derzeit EUR 10.088.649,00 um bis zu EUR 997.864,00 auf insgesamt bis zu EUR 11.086.513,00 erhöht werden. Die neuen Aktien sollen ab dem 1. Januar 2019 gewinnberechtigt sein. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Die Notierungsaufnahme der neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung unter der ISIN DE000A2YNUT5 ist für den 20. Juni 2019 vorgesehen. Die neuen Aktien werden nach der am 28. Juni 2019 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, voraussichtlich am 3. Juli 2019, in die bestehende Notierung der Aktien der Gesellschaft (ISIN DE000A2GS633) einbezogen.
 

Die neuen Aktien werden mittels eines Platzierungsverfahrens (Bookbuilding) institutionellen Anlegern sowie weiteren Anlegern gemäß den anwendbaren Ausnahmebestimmungen für Privatplatzierungen in Europa prospektfrei angeboten. Organmitglieder der Gesellschaft sowie weitere Führungskräfte der Allgeier Gruppe haben gegenüber der Gesellschaft ihre Absicht erklärt, sich an der Kapitalerhöhung zu beteiligen und für bis zu insgesamt rund EUR 3,5 Mio. neue Aktien aus der Kapitalerhöhung zu erwerben. Das endgültige Platzierungsvolumen und der Platzierungspreis werden mit einer separaten Ad-hoc-Mitteilung bekannt gegeben. Der Platzierungspreis wird den Börsenpreis der Aktie der Allgeier SE nicht wesentlich unterschreiten. Bei der Festlegung des Platzierungspreises ist auch zu berücksichtigen, dass die neuen Aktien nur für das laufende Geschäftsjahr 2019 gewinnberechtigt sind und die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Gewinnverwendung für das vergangene Geschäftsjahr 2018 noch nicht beschlossen hat.
 

Die Allgeier SE beabsichtigt, den Mittelzufluss aus der Kapitalerhöhung zur Finanzierung weiterer Wachstumsinvestitionen sowie zur Durchführung weiterer Akquisitionen zu verwenden.
 

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Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar.
 

Dieses Dokument ist insbesondere kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Aktien der Allgeier SE sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung registriert und werden in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft noch zum Kauf angeboten.
 

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